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Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Kurzbeschreibung

Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

Beschreibung

In der Fachrichtung Architektur ist seit dem 1. August 2019 erforderlich, dass die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in erfolgt.

Die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in beginnt mit ihrer tatsächlichen Aufnahme. Die Aufnahme kann, muss aber nicht der Bayerischen Architektenkammer angezeigt werden.

Wird die berufspraktische Tätigkeit nicht in einem Büro oder sonstigen Arbeitsstätte unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in absolviert, kann die Beaufsichtigung auch durch die Bayerische Architektenkammer erfolgen. In diesen Fällen ist die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit der Bayerischen Architektenkammer anzuzeigen.

Voraussetzungen

  • eintragungsfähiger Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur
  • Aufnahme einer Tätigkeit, bei der die Aufsicht durch einen Architekten bzw. eine Architektin nicht gewährleistet ist

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu übermitteln. Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.

Fristen

Die Anzeige kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossenem, mindestens achtsemestrigen Studium der Architektur erfolgen. Die Anzeige der Aufnahme muss der Bayerischen Architektenkammer vor ihrem Beginn mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Antragseingang und Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann einmalig um einen Monat verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Abschlussurkunde der Hochschule
  • Zeugnis
  • Diploma Supplement
  • Lebenslauf
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Online-Verfahren

Anzeige der Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit
Sie können die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 BauKaG online anzeigen.

Kosten

Eintragung: EUR 80,00

Die Kosten werden bei Beantragung der Eintragung in die Architektenliste angerechnet.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2025

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerische Architektenkammer

Waisenhausstr. 4
80637 MÃŒnchen