Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Für den Auf- und Ausbau einer öffentlichen Bibliothek in Bayern in Trägerschaft einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes können Sie eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Zweck
Förderung öffentlicher Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern fördert den Auf- und Ausbau öffentlicher Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft durch staatliche Fördermittel.
Ziele dieser staatlichen Förderung sind:
- Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung der Bibliothekssituation vor Ort führen
- und Investitionen anzuregen, die eine deutliche Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek bewirken.
Zuwendungsempfänger
Öffentliche Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Durchführung eines förderfähigen Projekts notwendig sind.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Es werden Zuwendungen im Rahmen der Anteilsfinanzierung bewilligt.
Voraussetzungen
In den Grundsätzen zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an öffentliche Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden werden folgende Fördervoraussetzungen genannt:
- sach- und fachgerechter Bestandsaufbau
- fachgerechte Bestandspflege
- fachgerechte Verwaltung und Erschließung der Bibliotheksbestände
- ausreichende Öffnungszeiten
- fachlich angemessene Leitung und Betreuung der Bibliothek
- regelmäßiger und ausreichender Erwerbungsetat
- Vorlage einer Jahresstatistik
Die kommunal getragene öffentliche Bibliothek muss ihren Sitz in Bayern haben.
Ausschlusskriterien:
Aufwendungen für den laufenden Betrieb, für bauliche Maßnahmen, Haus- und Sicherungstechnik am Gebäude sowie Personalkosten werden nicht bezuschusst.
Nicht gefördert werden öffentliche Bibliotheken in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern.
Verfahrensablauf
Erst nach Bekanntgabe des Bayerischen Staatshaushalts kann über die Verteilung der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel entschieden werden und jeweils ein Zuwendungsbescheid erstellt werden.
Zuwendungsanträge sind an die Bayerische Staatsbibliothek - Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen bzw. deren regionale Außenstelle zu richten. Dem Antrag sind alle für die Bearbeitung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere eine genaue Bezeichnung und Beschreibung der Maßnahme sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Fristen
Die Frist für den Eingang der Zuwendungsanträge wird für jedes Haushaltsjahr neu gesetzt und ist auf der entsprechenden Projektwebsite einsehbar.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Bezeichnung und Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Kosten- und Finanzierungsplan
Formulare
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keine Angabe möglich.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.10.2026