Ärztliche Versorgung vor Ort; Beantragung einer Förderung für kommunales Engagement
Kurzbeschreibung
Das Förderprogramm unterstützt bayerische Gemeinden im ländlichen Raum dabei bestmögliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in ihren Gemeinden zu schaffen.
Beschreibung
Zweck
Das Förderprogramm unterstützt bayerische Gemeinden im ländlichen Raum bestmögliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in ihren Gemeinden zu schaffen. Als Ergänzung zur gesetzlich normierten Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns können auch Gemeinden durch kommunales Engagement einen Beitrag zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen leisten. Durch geeignete Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung soll die Versorgungslage in Regionen, die häufig einen ländlichen Charakter aufweisen, langfristig stabilisiert werden. Zentrales Ziel ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Alter, Einkommen und von sozialer Herkunft eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen.
Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen bayerischer Kommunen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung vor Ort. Förderfähig sind:
- Aufbau von Einrichtungen der vernetzten Versorgung, z. B. Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen oder intersektorale Gesundheitszentren. Jede Einrichtung muss mind. ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenes oder ermächtigtes haus- oder kinderärztliches Versorgungsangebot umfassen.
- Gründung kommunaler Eigeneinrichtungen nach § 105 Abs. 5 SGB V oder kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 Abs. 1a SGB V.
- Service- und Beratungsangebote zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten, z. B. Beratung zu Förderungen und Ansiedlung, Unterstützung bei der Suche nach Standort, Praxisräumen, Wohnraum, Baugrundstücken oder Kindergartenplätzen.
- Etablierung von Mobilitätsangeboten für Ärztinnen, Ärzte oder Patientinnen und Patienten, z. B. Patientenfahrdienste.
- Imagekampagnen und Marketingaktivitäten zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten.
Zuwendungsempfänger
Gemeinden im ländlichen Raum bis 20.000 Einwohner sowie deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen und gemeindliche Einrichtungen mit Sitz in Bayern. Gemeinden im ländlichen Raum mit mehr als 20.000 bis 30.000 Einwohnern, sofern sie zu den "Räumen mit besonderem Handlungsbedarf" nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) gehören. Damit sind Teilräume gemeint mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten sind, wenn diese nicht gefördert werden. Bei den größeren Gemeinden sind auch deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse, kommunale Unternehmen und gemeindliche Einrichtungen mit Sitz in Bayern antragsberechtigt.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen, zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Zuwendungsfähig sind insbesondere Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar dem Förderzweck zugeordnet werden können; Personalkosten sind nur dann zuwendungsfähig, wenn es sich um eigens zur Projektdurchführung eingestelltes Personal handelt. Die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden anfallenden Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig ebenso wie Ausgaben für Bauarbeiten, mit Ausnahme von Umbaumaßnahmen, die beispielsweise der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen, und Ausgaben für kommunale Regiearbeiten.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen Monat(en) und 48 Monat(en).
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als zweckgebundener Zuschuss oder zweckgebundene Zuweisung gewährt. Eine Förderung kann pro Gemeinde nur einmalig gewährt werden, wobei eine Kombination mehrerer Maßnahmen möglich ist. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 48 Monate.Im Falle der Etablierung von Mobilitätsangeboten für Ärztinnen und Ärzte oder Patientinnen und Patienten, insbesondere die Einrichtung von Patientenfahrdiensten erfolgt die Förderung als einmalige Anschubförderung.
Voraussetzungen
Die Förderung setzt voraus, dass
- ein zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans bezüglich der geplanten Maßnahme vorliegt,
- die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat und,
- der Zuwendungsempfänger sich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; wenn und soweit die Einhaltung dieser Frist zu besonderen Härten führt, kann auf Antrag einer Fristverlängerung zugestimmt werden.
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Ausschlusskriterien:
Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten förderfähig sind und reine Machbarkeitsstudien.
Verfahrensablauf
Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge und erlässt Zuwendungsbescheide. Sofern dem Antrag nicht entsprochen werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf gesonderten Antrag. Der Verwendungsnachweis ist bei der Bewilligungsbehörde einzureichen und wird von dieser abschließend geprüft.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen. Wir bitten dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Antragsformular samt Anlagen finden Sie unter Formularen. Folgende Anlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans
- Eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zum Vorhaben: Bitte nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme zur KVB folgende E-Mail-Adresse: regionale-versorgung@kvb.de
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen nach Muster 2a oder 2b zu Art. 44 BayHO: Sofern die Herabsetzung des Eigenanteils gemäß Nr. 6.3 Satz 3 beantragt wird.
- Detaillierte Projektbeschreibung: In der die Hintergründe und Ziele sowie die Bedeutung der Maßnahme für die wohnortnahe ärztliche Versorgung dargestellt werden.
- Finanzierungsplan
- Erklärung zu den (DAWI-)De-minimis-Beihilfen
- Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage bestimmter Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie - KoFöR)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 16.10.2026