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Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.

Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

Gegenstand

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung. Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (zu 60 Minuten) wöchentlich pro Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal vier Jahre an bayerischen Schulen im Sinne der Nr. 4.4.2. Die Förderung beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Stunde.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen). Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.

Voraussetzungen

  • Der Schüler bzw. die Schülerin hat einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Bayern oder ist eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
  • Es wird eine an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der ersten und der zehnten Jahrgangsstufe eine Deutschförderklasse, ein Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse (aktuell: eine Deutschklasse oder eine Maßnahme aus DeutschPLUS) besucht (bzw. die Voraussetzungen zum Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS werden erfüllt).
  • Es besteht ein über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung (Bestätigung durch die Schule erforderlich).

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.

Hinweise

  • Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben Zuwendungsempfänger aufzufüllen.
  • Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro Schülerin und Schüler.
  • Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal 4 Jahre an bayerischen Schulen.
  • Mithilfe regelmäßig abzugebender Sachberichte und durch Übermittlung von Bestätigungen über die regelmäßige Teilnahme ist der Erfolg der Hausaufgabenhilfe zu dokumentieren.

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Bestätigung der Schule: (Bestätigung des über die schulische Förderung hinausgehenden Bedarfs an Deutschförderung)
  • Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis: (nur wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat; bei EU-Bürgern nur Passkopie)
  • Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils: (nur wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist)
  • Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG: (nur wenn das Kind Spätaussiedler oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ist)

Online-Verfahren

Formulare

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.09.2026

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach